Empfehlungen aus Erfahrung.
Testament
Grundsätzlich ist es so, dass der Erbanteil vom Verwandtschaftsgrad abhängt.
Falls Sie von dieser Regelung abweichende Wünsche haben, empfiehlt sich ein Testament. Dieses können Sie unter bestimmten Bedingungen (handschriftlich unterschrieben, mit vollem Namen, Ort und Datum) selbst verfassen. Sie können es aber auch mit notarieller Unterstützung aufsetzen. Wir vermitteln Ihnen gerne entsprechende Kontakte.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen.
www.bmjv.de
Hinweis:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Patientenverfügung
Für Angehörige ist es eine schwere Belastung, in Ihrem Namen schwerwiegende Entscheidungen treffen zu müssen. Erleichterung schafft eine Patientenverfügung. Sie beinhaltet Ihre persönliche Meinung zu medizinischen Maßnahmen im Ernstfall. Dies ist für Angehörigen und Ärzte bindend.
Genaue Informationen finden Sie unter:
www.bmjv.de
Organspende
Für manche selbstverständlich, für andere undenkbar. Es bleibt eine persönliche Entscheidung.
Ob, und falls ja, welche Organe Sie im eigenen Todesfall spenden möchten, sollten Sie unbedingt in einem Organspendeausweis festlegen. Diesen können Sie jederzeit ändern oder gänzlich wiederrufen.
Sie erhalten den Organspendeausweis in vielen Arztpraxen und Apotheken oder online auf:
www.organspende-info.de
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